Contracting Orientierungsberatung
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Contracting Orientierungsberatung
Die Contracting Orientierungsberatung prüft, ob ein Gebäude oder ein Gebäudepool grundsätzlich für ein Contracting Modell geeignet ist. Dabei wird untersucht, ob sich Energieeinsparpotenziale, technische Maßnahmen und die spätere Umsetzung sinnvoll über einen Energiedienstleister abbilden lassen.
Dazu werden der energetische Ist Zustand, die Energieverbräuche und Energiekosten sowie die technische und wirtschaftliche Ausgangslage betrachtet. Zusätzlich werden Einsparpotenziale bewertet und mögliche Contracting Modelle mit einer Eigeninvestition verglichen.
Je nach Projekt können auch Energieversorgungskonzepte, technische Effizienzmaßnahmen, Betriebsoptimierung sowie Wirtschaftlichkeit und Investitionsbedarf berücksichtigt werden.
Am Ende steht eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Sie zeigt, ob Contracting für das Gebäude oder den Gebäudepool sinnvoll ist, welche Form grundsätzlich infrage kommt und welche nächsten Schritte für die weitere Projektentwicklung erforderlich sind.
Fördermittel
Für Contracting muss fachlich sauber unterschieden werden. Die eigentliche Beratungsförderung ist von Projektanbahnung, Machbarkeitsstudien, Umsetzungsförderungen und reinen Finanzierungsbausteinen zu trennen. Deshalb geht es hier nicht nur um die Beratung selbst, sondern auch um die Förderwege, die nach einer positiven Prüfung für Umsetzung, Wärmeversorgung, Netze, Kälte, Speicher oder technische Maßnahmen relevant werden können.
Bundesförderungen
Das ist die zentrale echte Förderung für die Contracting Orientierungsberatung. Gefördert wird die vorgelagerte Beratung zur Prüfung, ob ein Gebäude oder Gebäudepool für ein Contracting Modell mit vertraglicher Einspargarantie geeignet ist. Die Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 3.500 Euro bei jährlichen Energiekosten bis 300.000 Euro netto und maximal 5.000 Euro über dieser Schwelle.
Dieses Programm ist kein Beratungsprogramm, aber ein wichtiger Umsetzungsbaustein nach einer Contracting Prüfung. Es fördert klimafreundliche Heizungen in bestehenden Nichtwohngebäuden. Contractoren können als Investoren beteiligt sein.
Der Ergänzungskredit ist ein Finanzierungsbaustein für bereits zugesagte Zuschussmaßnahmen. Er betrifft nicht die Beratung selbst, kann aber bei einer späteren Umsetzung über einen Contractor relevant werden.
Für kommunale Wohn und Nichtwohngebäude ist KfW 422 ein wichtiger Umsetzungsbaustein für klimafreundliche Heizungen. Das Programm betrifft die spätere Maßnahme, nicht die Contracting Beratung.
KfW 270 ist ein Finanzierungsbaustein für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, Netze und Speicher. Das ist besonders relevant, wenn PV, Wärme, Speicher oder Energieerzeugungsanlagen später in einem Contracting Modell umgesetzt werden.
Dieses Programm fördert energieeffiziente Kälte und Klimaanlagen. Unter bestimmten Bedingungen können Anlagen im Energieeinspar Contracting oder Energieliefer Contracting förderfähig sein.
Die BEW fördert Transformationspläne, Machbarkeitsstudien, Neubau und Dekarbonisierung von Wärmenetzen. Sie ist besonders relevant, wenn Contracting im Bereich Wärmeversorgung, Quartier oder Gebäudepool geprüft oder umgesetzt wird.
KWKG Förderungen betreffen investive Maßnahmen bei Wärme und Kältenetzen sowie Wärme und Kältespeichern. Das ist kein Beratungsprogramm, aber ein wichtiger technischer Umsetzungs und Finanzierungsbaustein.
Dieses Programm betrifft Energieeffizienz, Prozesswärme, Abwärme, Querschnittstechnologien, Transformationspläne und weitere technische Maßnahmen in Unternehmen. Es ist für Contracting Projekte im Gewerbe und Industriebereich als späterer Umsetzungsbaustein relevant.
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