QNG Zertifizierung für Wohngebäude

Werte erhalten, nachhaltig gestalten, Kosten senken und den CO₂-Fußabdruck reduzieren,
für heute und die Zukunft.

QNG mittels DGNB bei Wohngebäuden

QNG ist das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Es bewertet ein Wohngebäude nicht nur nach Energiekennwerten, sondern nach seiner gesamten Nachhaltigkeitsqualität.

Die DGNB ist der Zertifizierungs und Bewertungsweg, über den QNG in der Praxis geprüft und nachgewiesen werden kann. QNG ist das staatliche Siegel. Die DGNB liefert dafür Struktur, Bewertung und unabhängige Prüfung.

Damit ein Wohngebäude QNG mittels DGNB erreichen kann, durchläuft es eine vollständige DGNB Zertifizierung. Dafür ist mindestens DGNB Silber erforderlich. Zusätzlich müssen die besonderen QNG Anforderungen erfüllt und sauber dokumentiert werden.

Bei Wohngebäuden geht es dabei um mehr als Energieeffizienz. Wichtig sind auch gesunde Innenräume, schadstoffarme Materialien, Komfort, Schallschutz, Barrierefreiheit, Lebenszykluskosten und eine langfristig nutzbare Bauweise.

QNG lohnt sich, wenn ein Gebäude nicht nur technisch funktioniert, sondern nachvollziehbar nachhaltig, wertstabil und alltagstauglich geplant werden soll. Wer früh damit beginnt, kann Anforderungen besser steuern, Nachweise rechtzeitig vorbereiten und spätere Korrekturen vermeiden.

Fördermittel

Für QNG, DGNB, nachhaltiges Bauen, Neubau, Sanierung und steuerliche Begünstigungen können je nach Vorhaben unterschiedliche Förderwege relevant sein. Entscheidend ist, welcher Gebäudetyp vorliegt, ob es um Neubau oder Bestand geht und welche Anforderungen im Projekt tatsächlich erfüllt werden.

Deutschland Fahne Bundesförderungen
KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude

Fördergeber: KfW

Gefördert werden Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude. Die Förderstufe mit QNG wird ausdrücklich genannt. Möglich sind bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohnung, mit QNG bis zu 150.000 Euro je Wohnung.

Erforderlich sind ein Energieeffizienz Experte und bei QNG ein Nachhaltigkeitszertifikat mit Nachhaltigkeitsberatung.

KfW 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment Wohngebäude

Fördergeber: KfW

Gefördert werden Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude im Niedrigpreissegment. Möglich sind bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit.

Das Programm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren.

KfW 300 Wohneigentum für Familien Neubau

Fördergeber: KfW

Gefördert werden Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude für Familien. Kreditbeträge hängen von Förderstufe und Kinderzahl ab. Mit QNG sind höhere Kreditbeträge möglich.

Vorausgesetzt werden unter anderem Familie oder Alleinerziehende mit Kind, Selbstnutzung und Einkommensgrenzen.

KfW 261 BEG Wohngebäude Kredit

Fördergeber: KfW

Gefördert werden Sanierung oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Möglich sind bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit und je nach Effizienzhausstufe 5 bis 45 Prozent Tilgungszuschuss.

Ein Energieeffizienz Experte ist erforderlich. QNG kann im Zusammenhang mit der NH Klasse relevant sein.

KfW 358/359 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude

Fördergeber: KfW

Der Kredit ergänzt bereits zugesagte Zuschussförderungen für Einzelmaßnahmen. Möglich sind bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit.

Eine Zuschusszusage von BAFA oder KfW muss vorliegen und darf noch nicht ausgezahlt sein.

KfW 266 Gewerbe zu Wohnen

Fördergeber: KfW

Gefördert wird der Umbau beheizter Nichtwohngebäude oder Gebäudeteile zu Wohnraum. Genannt werden 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit, höchstens 30.000 Euro.

Das Programm betrifft die Umnutzung zu Wohnraum.

KfW 498/499 Klimafreundlicher Neubau Kommunen Wohngebäude

Fördergeber: KfW

Gefördert werden kommunaler Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden oder Wohneinheiten. Bei QNG sind höhere förderfähige Kosten möglich.

Antragsteller sind kommunale Körperschaften oder kommunale Unternehmen.

BAFA BEG Einzelmaßnahmen Gebäudehülle Wohngebäude

Fördergeber: BAFA

Gefördert werden Dämmung, Fenster, Türen und sommerlicher Wärmeschutz nach BEG Einzelmaßnahmen. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent, mit iSFP Bonus zusätzlich 5 Prozentpunkte.

Es gelten Anforderungen an Bestandsgebäude, Fachunternehmen, Energieeffizienz Experten und technische Mindestanforderungen.

BAFA BEG Einzelmaßnahmen Anlagentechnik außer Heizung Wohngebäude

Fördergeber: BAFA

Gefördert werden raumlufttechnische Anlagen und digitale Systeme zur Betriebs und Verbrauchsoptimierung. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent, mit iSFP Bonus zusätzlich 5 Prozentpunkte.

Das Programm betrifft Bestandsgebäude. Ein Energieeffizienz Experte ist erforderlich.

KfW 458 Heizungsförderung Privatpersonen Wohngebäude

Fördergeber: KfW

Gefördert werden klimafreundliche Heizungen in bestehenden Wohngebäuden. Der Zuschuss kann bis zu 70 Prozent betragen.

Das Programm richtet sich an private Eigentümer bestehender Wohngebäude.

BAFA Energieberatung Wohngebäude / iSFP

Fördergeber: BAFA

Gefördert werden Energieberatung für Wohngebäude und individueller Sanierungsfahrplan. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des Beratungshonorars, mit Höchstbeträgen je Gebäudetyp.

Antragsberechtigt sind unter anderem Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter oder Pächter mit Zustimmung.

Steuerliche Vorteile Steuerliche Vorteile
§ 35c EStG energetische Sanierung selbstgenutzter Wohngebäude

Fördergeber: BMF / EStG

Für energetische Sanierung selbstgenutzter Wohngebäude ist eine Steuerermäßigung möglich. Genannt werden 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent genannt.

Gilt für selbstgenutztes Wohneigentum. Eine Doppelförderung derselben Kosten mit BEG oder KfW ist ausgeschlossen.

§ 7b EStG Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau

Fördergeber: EStG

Für Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen ist eine Sonderabschreibung möglich. Genannt werden bis zu jährlich 5 Prozent im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren.

Die Voraussetzungen des § 7b EStG sind zu beachten.

Degressive AfA Wohnungsbau

Fördergeber: BMWSB / Steuerrecht

Für Neubau von Wohngebäuden oder Wohnungen wird eine jährliche degressive AfA von 5 Prozent genannt.

Die Voraussetzungen richten sich nach dem geltenden Steuerrecht.

§ 7h EStG Sanierungsgebiete / Entwicklungsbereiche

Fördergeber: EStG

Für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sind erhöhte Absetzungen möglich, soweit Kosten nicht durch Zuschüsse gedeckt sind.

Erforderlich ist eine Bescheinigung der Gemeinde oder Behörde.

§ 7i EStG Baudenkmale

Fördergeber: EStG

Für Baudenkmale sind erhöhte Absetzungen möglich, soweit Kosten nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt sind.

Eine denkmalrechtliche Bescheinigung und die Abstimmung vor der Maßnahme sind erforderlich.

§ 10f EStG selbstgenutzte Denkmale / Sanierungsgebiete

Fördergeber: EStG

Für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen ist eine Steuerbegünstigung möglich.

Eine Bescheinigung ist erforderlich.

§ 11a EStG Erhaltungsaufwand Sanierungsgebiete

Fördergeber: EStG

Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen kann steuerlich verteilt werden, soweit er nicht durch Zuschüsse gedeckt ist.

Es gelten die Voraussetzungen des § 11a EStG.

§ 11b EStG Erhaltungsaufwand Baudenkmale

Fördergeber: EStG

Nicht durch Zuschüsse gedeckter Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen kann auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden.

Es gelten die Voraussetzungen des § 11b EStG.

PV Steuerbefreiung § 3 Nr. 72 EStG

Fördergeber: BMF / EStG

Für bestimmte Photovoltaikanlagen werden Einnahmen und Entnahmen steuerlich freigestellt.

Der Anwendungsbereich richtet sich nach § 3 Nr. 72 EStG.

PV Nullsteuersatz § 12 Abs. 3 UStG

Fördergeber: BMF / UStG

Für Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen und Komponenten gilt 0 Prozent Umsatzsteuer.

Der Anwendungsbereich richtet sich nach § 12 Abs. 3 UStG.

Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer Gebäude AfA

Fördergeber: BMF / EStG

Eine Abschreibung nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer ist möglich, wenn diese nachgewiesen wird.

Die Nachweisführung richtet sich nach den steuerlichen Vorgaben.

Nachweise und Zertifizierung Nachweise und Zertifizierung
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude

Fördergeber: QNG

QNG ist das staatliche Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude. Es kann Förderstufen in passenden Programmen eröffnen.

Erforderlich sind ein registriertes Bewertungssystem, eine Zertifizierungsstelle und die Erfüllung der QNG Anforderungen.

QNG über DGNB

Fördergeber: DGNB

Die DGNB ist ein registriertes Bewertungssystem und Zertifizierungsweg für QNG bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Für QNG über DGNB ist mindestens DGNB Silber mit zusätzlichen QNG Anforderungen erforderlich.

DGNB Anforderungen für QNG

Fördergeber: DGNB

DGNB Silber, Gold oder Platin kann mit den zusätzlichen QNG Anforderungen verbunden werden. QNG Plus und QNG Premium bleiben dabei staatliche Qualitätsniveaus.

Zertifizierung und QNG Anforderungen müssen im Projekt erfüllt werden.

DGNB ESG Verifikation zur EU Taxonomie

Fördergeber: DGNB

Die ESG Verifikation kann für Neubau, Sanierung sowie Erwerb und Eigentum von Gebäuden genutzt werden.

Taxonomie Anforderungen und DGNB Verifikationsprozess sind projektbezogen zu erfüllen.

DGNB Zertifizierung und EU Taxonomie

Fördergeber: DGNB

Die DGNB Zertifizierung kann mit Anforderungen der EU Taxonomie abgeglichen werden.

Die Taxonomie Konformität ist je Projekt zu bewerten.

BNB Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen

Fördergeber: BNB / QNG

Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen wird im öffentlichen Bauen genutzt.

Die Anwendung hängt vom öffentlichen Auftraggeber und Projekt ab.

Nachhaltige Dämmstoff Nachweise

Fördergeber: natureplus / Blauer Engel / IBR

Mehrere Förderwege können Materialnachweise für nachhaltige oder schadstoffarme Dämmstoffe berücksichtigen.

Der Nachweis erfolgt über passende Zertifikate und die jeweiligen Programmbedingungen.

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